Es bleibt auf der Burg

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Info vom 24. April 2011

Es bleibt auf der Burg

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Dinklage - fast wäre es um das Galen-Taufkleid sogar zu einem Streit vor Gericht gekommen. Am Ende jedoch fand man einen Vergleich.
Wer dieses zierliche Taufkleid in der Benedektinerinnen-Abtei St. Scholastika auf Burg Dinklage sieht, der mag kaum glauben, dass es beinah zu einem Streitfall vor dem Landgericht Oldenburg geworden wäre. Das sollte entscheiden:
Wer ist rechtmäßiger Besitzer?
Denn: Es war nicht irgendein Taufkleid, sondern genau das, in dem unter anderen Kardinal Clemens August Graf von Galen am 19. März in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen worden war. Verwandte aus Tuscon/Arizona hatten Besitzansprüche auf das Kleid und zudem auf ein Brustkreuz des Seligen angemeldet.
Christoph Bernhard Graf von Galen, ein 2002 verstorbener Neffe des Kardinals, hatte 1949 den Benedektinerinnen die Burg und die mit dem Kardinal verbundenen Gegenstände überlassen. Die Schwestern mussten deshalb stets davon ausgehen, dass auch das Brustkreuz dazu gehört.
Genauere Nachforschungen im Zusammenhang mit dem Prozess ergaben jedoch: Christoph Bernhard von Galen hatte seinem Enkel Ferdinand Otto das Brustkreuz zur Kommunion geschenkt.
Deshalb einigte man sich im Dezember auf einen Kompromiss: Die Abtei gibt das Kreuz ab, darf aber das Taufkleid behalten – und hegt damit weiterhin fürsorglich einen besonderen Schatz. Das Kleid mit Mützchen, Taufsack und Leibchen wird in einem besonderen Raum aufbewahrt. Alles besteht aus ungefärbter Seide und ist golden bestickt.

© Kirche und Leben, Ausgabe Nr. 16 - Alle Rechte vorbehalten 2011; Foto: Martina Rönnau