Urteil rechtskräftig

Info vom 25. Oktober 2011

bischofsstab

Diebe der Galen-Schätze müssen endgültig in Haft

Karlsruhe / Bistum. Die Diebe von Bischofsstab und Altarkreuz des seligen münsterschen Kardinals Clemens August von Galen müssen endgültig in Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das höchste deutsche Strafgericht, verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal, teilte dieses am Montagabend (24.10.2011) mit.

Damit ist eine Bande von fünf Männern rechtskräftig wegen verschiedener Delikte verurteilt, darunter Dariusz S. als Haupttäter. Er wird mit fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis bestraft. Ein Grund ist ausdrücklich der Diebstahl in der Ludgerus-Basilika in Essen-Werden, wo Bischofsstab und Altarkreuz Galens im Juni 2009 ausgestellt waren.

Eine Tatbeteiligung der anderen Verurteilten war nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal nicht zweifelsfrei erwiesen, sie wurden wegen anderer Vergehen bestraft. Damian Krystian K. zum Beispiel, den die Staatsanwaltschaft für einen Mittäter von Werden hielt, muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft – wegen Hehlerei.

Grote: Gestohlene Schätze "großer Verlust"
Wo sich die gestohlenen Schätze befinden, ist nicht bekannt, sie bleiben wohl verschwunden. Domkammer-Direktor Udo Grote sprach gegenüber kirchensite.de von einem "großen Verlust für das Bistum Münster". Dies gelte umso mehr, als die Schätze in Verbindung mit dem seligen Kardinal von Galen stehen. Der münstersche Bischof und "Widerstandskämpfer gegen die nationalsozialistische Diktatur" sei "eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Kirchengeschichte".

Grote vermutet, dass die Täter den  Bischofsstab und das Altarkreuz stahlen, weil sie einen hohen Materialwert vermuteten. Höher als dieser ist jedoch der ideelle Wert der Schätze. Der Bischofsstab besteht aus Silber, die vergoldete Krümme ist mit Halbedelsteinen besetzt. Das Altarkreuz aus Messing mit einem Elfenbeinkorpus stammt aus dem Privatbesitz der Familie von Galen und ist mit Edelsteinen und Korallen verziert. Die beiden Stücke waren Teil einer Wanderausstellung, die die münstersche Domkammer aus Anlass der Seligsprechung Kardinal von Galens 2005 zusammengestellt hatte.

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